Gewässerschutzstreifen: Schutzzone für empfindliche Ökosysteme

Gewässer sind sensible Ökosystem mit einer eigenen Flora und Fauna und einem fragilen chemischen Gleichgewicht. Durch Dünger oder Chemikalien kann dieses Gleichgewicht empfindlich gestört werden. Deshalb muss in entlang natürlicher Bereiche fließender oder stehender Gewässer sowie Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlicher Bedeutung ein Schutzstreifen eingehalten werden: In einem Bereich von mindestens 5 Metern Breite (von der Uferlinie ab gemessen) ist die garten- oder ackerbauliche Nutzung untersagt. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich. An Gewässern erster und zweiter Ordnung auf Grundstücken des Freistaats Bayern beträgt der Gewässerrandstreifen sogar 10 Meter Breite.

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