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Die verschiedenen Haltungsformen im Bereich der Legehennenhaltung


0 = „Bio“-Eier / Ökologische Erzeugung

Die Erzeugung von Eiern aus der ökologischen Haltung kann nur unter Einhaltung der Mindestanforderungen der „EG-Ökoverordnung“ erfolgen. Im Stall dürfen höchstens sechs Tiere pro Quadratmeter scharren – maximal 3.000 Legehennen pro Stall. Der Stall hat Sitzstangen (18 cm pro Tier) und ist mindestens zu einem Drittel mit Stroh, Holzspänen oder Sand eingestreut. Zusätzlich stehen jeder Henne mindestens vier Quadratmeter Auslauf zur Verfügung. Die höchstzulässige Anzahl von 230 Legehennen je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche darf nicht überschritten werden. Die Fütterung der Hennen sollte ausschließlich mit ökologischem, möglichst betriebseigenem Futtermittel erfolgen. Bei der Behandlung der Hennen im Krankheitsfall sind Naturheilmittel und homöopathische Arzneien zu bevorzugen.
Die ökologische Erzeugung trägt die Ziffer 0 im Erzeugercode auf dem Ei.


1 = Freilandhaltung

In der Freilandhaltung gibt es für den Stall folgende Kriterien: Der Stall kann dabei auf bis zu vier Ebenen übereinander angeordnet sein, die aus Sitzstangen und höher gelegenen Laufflächen bestehen. Hier sind neun Tiere pro Quadratmeter im Stall erlaubt. Der Stall muss Sitzstangen haben und zu einem Drittel eingestreut sein. Zusätzlich haben die Hennen tagsüber Auslauf im Freien, jedem Tier müssen dort mindestens vier Quadratmeter zur Verfügung stehen. Einzige Unterscheidung zur Bodenhaltung ist der angebotene Auslauf. Die Auslauffläche sollte zum größten Teil bewachsen sein und nicht zu anderen Zwecken genutzt werden, außer als Obstgarten, Wald oder Weide. Der maximale Radius der Auslauffläche beträgt 350 m. Bei einem Radius von 150 bis 350 m müssen im Auslauf Unterstände und ggf. Tränken vorhanden sein. Insgesamt ist die Legehennenzahl bei der Freilandhaltung in einer Gruppe auf höchstens 6.000 Legehennen begrenzt.
Die Freilandhaltung trägt die Ziffer 1 im Erzeugercode auf dem Ei.  


2 = Bodenhaltung

Bodenhaltung bedeutet, dass die Legehennen in einem geschlossenen Stall – an den die gleichen Anforderungen wie bei der Freilandhaltung gestellt werden – leben, in dem sie sich frei bewegen können. Für neun Tiere muss mindestens ein Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung stehen. Zur Eiablage können die Hennen Nester, die auf mehreren Etagen angelegt sind, aufsuchen und für die Ruhephasen können sie Sitzstangen nutzen. Ein eingestreuter Bereich im Stall steht den Legehennen mindestens zu zwei Dritteln des Tages zur Verfügung. Aus Hygienegründen wird die Einstreu regelmäßig nachgestreut oder ausgewechselt. Zwei Drittel der nutzbaren Stallfläche werden mit Gitterrosten aus Kunststoff ausgelegt, durch die der Tierkot auf Entsorgungsbänder oder in Kotgruben fällt, sodass die Hennen weitgehend von ihren Ausscheidungen getrennt werden. Viele Legehennenhalter stellen ihren Tieren weiteren Platz in Form eines Kaltscharraumes zur Verfügung.
Die Bodenhaltung trägt die Ziffer 2 im Erzeugercode auf dem Ei.


3 = Kleingruppen- bzw. Käfighaltung

Nach EU-Recht dürfen Legehennen in sogenannten „ausgestalteten Käfigen“ gehalten werden. Hier gilt: mindestens 0,075 Quadratmeter Käfigfläche pro Henne, ein Legenest, Einstreu und Sitzstangen. In Deutschland ist diese Käfighaltung verboten. Die aktuell hierzulande noch erlaubte „Kleingruppenhaltung“ ist eine Übergangslösung, bei der die Hennen pro Tier etwas mehr Platz (0,08 m²), einen Einstreubereich, ein Gruppennest und eine Käfighöhe von mindestens 50 cm zur Verfügung haben. Diese Form der Haltung ist aber ebenfalls nur noch bis Ende 2025 erlaubt. Danach wird es in Deutschland keine Käfighaltung mehr geben
Die Kleingruppenhaltung trägt die Ziffer 3 im Erzeugercode auf dem Ei. Diese Haltungsform wird im Handel kaum noch angeboten.


Foto: Herkunft Ei neu

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