Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren
Antibiotika werden bei Nutztieren wie Schweinen, Hähnchen oder Kühen ausschließlich nach vorheriger Indikation durch einen Veterinär verabreicht. Dieser verordnet das Medikament nur, wenn es aus Gründen des Tierwohls erforderlich ist. Die Medikamentenvergabe erfolgt immer unter strenger Dokumentation durch den Landwirt. Bis zur Schlachtung müssen die Tiere zudem eine genau festgelegte Wartezeit einhalten. So wird das Medikament vom Organismus abgebaut, ehe das Fleisch in den Handel gelangt. Regelmäßige Kontrollen bestätigen die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte.
Da solche Medikamente Geld kosten, legen die Landwirte zunehmend Wert auf eine gute Prophylaxe. Neben dem richtigen Stallklima und dem altersgerechten Futter kann diese u.a. in der Verabreichung von Probiotika und homöopathischen Arzneien oder im Vernebeln aromatherapeutischer Mittel bestehen.
Quellen:
https://www.bayerischerbauernverband.de/antibiotika
https://www.agrarheute.com/tier/schwein/weiterhin-geringer-antibiotikaeinsatz-schweinen-543870